Willkommen auf dem Hinweisgebersystem des externen Datenschutzbeauftragten Gerold Diers

Sie können hier Hinweise zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geben. Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen dabei die vertrauliche Behandlung und Nichtweitergabe Ihrer Identität an das betroffene Unternehmen zuzusichern.

Informationen

Als externer Datenschutzbeauftragter biete ich für meine Kunden ein System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht an. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Regelverstöße anonym und in einer sicheren Umgebung zu melden. Ein vertraulicher Kommunikationskanal ist unerlässlich, um die Identität der Hinweisgeber zu schützen und ihnen die Sorge vor möglichen Konsequenzen zu nehmen.

Sie als Hinweisgeber entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie preisgeben möchten und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Bei Angabe Ihrer Kontaktdaten und Wunsch einer Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten werden Sie über die Behandlung Ihres Hinweises und eventuelle ergriffene Maßnahmen informiert.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.

Berichten Sie jegliche Verstöße im Bereich Compliance. Dies schließt Verstöße gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften sowie interne Richtlinien, Verfahrens- oder Geschäftsanweisungen des Unternehmens ein. Bitte geben Sie – sofern möglich – alle relevanten Zeugen oder zusätzliche Informationen beispielsweise über hochgeladene Dateien an.

Offensichtlich nicht einschlägige Fälle werden ohne weitere Bearbeitung und ohne Bestätigung des Eingangs gelöscht.

Im Folgenden finden Sie antworten auf häufige Fragen.

Für welche Unternehmen können Sie einen Hinweis geben?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Übersicht über meine Kunden gebe und deshalb keine Auswahl beim Formular biete. Meine Kunden verlinken auf Ihren Webseiten auf dieses Hinweisgebersystem. Im Zweifel geben Sie den Hinweis bitte dennoch.

Wann erhalten Sie Rückmeldung?

Wenn Sie Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über den Umgang mit dem Hinweis.

Wie können Sie anonym bleiben?

Ich versichere Ihnen, dass ich Ihren Hinweis vertraulich behandle. Wenn Sie dennoch anonym bleiben wollen, hinterlassen Sie keine Kontaktdaten. Achten Sie für Anonymität auch bei hochgeladenen Dokumenten darauf, dass kein Rückschluss auf Sie möglich ist. Beachten Sie, dass ich Ihnen ohne Kontaktdaten keine Rückmeldung schicken kann.

Eine Möglichkeit trotz Angabe einer E-Mail-Adresse anonym zu bleiben, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse, die keinen Rückschluss auf die Identität lässt. Da die Chance besteht, dass Sie die E-Mail-Adresse schon irgendwo in Kombination mit Ihrem Namen nutzen, erwägen Sie die Nutzung einer Wegwerf-E-Mail-Adresse, die jedoch 3 Monate gültig sein sollte.

Welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen können Sie beachten?
  • Nutzen Sie kein Gerät Ihres Arbeitsgebers.
  • Nutzen Sie eine Internetverbindung, der Sie vertrauen.
  • Achten Sie auf eine gesicherte Internetverbindung zu dieser Webseite. In der Regel erkennbar am Schloss-Symbol neben der Adressezeile.
  • Wenn Sie Ihre IP-Adresse verschleiern und keine Spuren hinterlassen möchte, nutzen Sie den Tor-Browser.

Einen Hinweis geben

Zögern Sie nicht einen Hinweis abzugeben. Der Hinweis wird vertraulich behandelt. Lesen Sie vorab bitte die obigen Informationen.

Formular

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